Wer trägt die Kosten?

Wer bei einem Unfall nicht Schuld ist, wird der Schaden über die normale Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, sowie alle weiteren Kosten übernommen. Diese Kosten werden z.B. übernommen:

  • Bergen und Abschleppen
  • Reparaturkosten des Fahrzeugs
  • Kosten für den in Anspruch genommenen Rechtsanwalt
  • Sachverständigenkosten Heilbehandlungskosten
  • Kosten für einen Mietwagen
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • ggf. merkantile und / oder technische Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs
  • Schmerzensgeld
  • Kosten für eine eventuell notwendige Haushaltshilfe
  • Verdienstausfall

Teilkaskoschaden

In der Regel werden bei Kaskoschäden Sachervertändige der Versicherung beauftragt den Schaden zu begutachten. Sind Sie mit dem Gutachten nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit einer Anrufung dessachverständigenverfahren. Hier können Sie mich beauftragen und ich bewerte dann ebenfalls den Schaden. Beide Gutachter werden dann von einem Obergutachter bewertet. Diese Kosten werden teilweise auch von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Bei einem Vollkaskoschaden übernimmt Ihre Versicherung alle Schäden und Kosten die Anfallen. Dabei ist egal ob Sie selber den Schaden selbst oder der Unfallgegner verursacht hat.